COMÚN: Eine gemeinnützige Bundesstiftung.

Die Stiftung wurde im Dezember 2021 vom Verein zur Gründung einer Gemeinwohlstiftung zusammen mit dem Ehepaar Veronika & Sebastian Bohrn Mena gegründet. Die Gemeinwohlstiftung soll als immerwährende Kapitalbasis für gesellschaftlichen Wandel fungieren und den ökologischen wie sozialen Fortschritt befördern. Alleinbegünstigte ist die Allgemeinheit. Ihr Vermögen soll durch Spenden, Schenkungen, Zustiftungen sowie sonstige Zuwendungen und Einkünfte beständig vergrößert werden.

Die Stiftung versteht sich in erster Linie als eine Institution zur gesellschaftlichen Selbstermächtigung, Förderung und Vernetzung. Von ihr werden eigene Stiftungsinitiativen umgesetzt, die dem Stiftungszweck entsprechen und zur Erreichung der Ziele von besonderer Relevanz sind.  Zur Unterstützung und Förderung von sozialen Bewegungen, einem nachhaltigen Strukturwandel hin zu Klima- und Umweltbewussten mit der Natur, der Selbstorganisation von gesellschaftlich benachteiligten Personengruppen und zivilgesellschaftlichem Engagement das dem Stiftungszweck entspricht werden themenspezifische Stiftungsfonds eingerichtet.

Der Zweck der Stiftung besteht ausschließlich und unmittelbar in gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken iSd §§ 34 ff Bundesabgabenordnung („BAO“). Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke: 

  • Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen;
  • Förderung des Umwelt-, Natur-, Klima-, Arten- und Tierschutzes; 
  • Förderung der Volksbildung;
  • Förderung der Erziehung und Berufsausbildung;
  • Förderung der Grund- und Menschenrechte;
  • Förderung der Entwicklungszusammenarbeit in Entwicklungsländern; und
  • Katastrophenhilfe national und weltweit.
  • Die Arbeit der Stiftung soll Menschen ermächtigen. Abhängigkeiten sollen überwunden und abgebaut werden. Vorrangig werden daher Aktivitäten gefördert, die einen nachhaltigen Effekt entfalten und emanzipatorisch wirken. Dabei soll möglichst niederschwellig vorgegangen werden, also der Zugang von Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen zu den Förderungen gewährleistet sein.
  • Alle Aktivitäten der Stiftung sind auf den Schutz, die Stärkung und die Förderung nachfolgender Generationen ausgerichtet. Der langfristige, systemische Wandel ist daher einer kurzfristigen Änderung vorzuziehen. 
  • Die Stiftung handelt dort, wo sie am wirksamsten ist. Das wird oft lokal bzw. vor Ort sein, in den konkreten Lebenswelten. Gleichzeitig fühlt sie sich einem europäischen und internationalen Zugang verpflichtet und sucht über nationale Grenzen hinweg die Zusammenarbeit mit allen Menschen und Einrichtungen, die ähnliche Ziele verfolgen.
  • Die Stiftung versteht sich als Institution zur Durchsetzung der universellen Menschenrechte. Sie setzt sich für einen unkomplizierten, gleichen Zugang aller Menschen zum Recht ein, der nicht von Vorteilen bei Bildung oder Vermögen abhängen darf. Der Kampf gegen Diskriminierung, Ausbeutung, Entrechtung und Entwürdigung von Menschen, gehört zum Kern ihrer Arbeit. Es wird niemals nach Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität, religiöser Überzeugung, sozialem oder finanziellem Status differenziert.
  • Ein feministisch-emanzipatorisches Selbstverständnis ist Grundlage des Agierens der Stiftung. Zumindest die Hälfte aller EntscheidungsträgerInnen sind Frauen und bei der Vergabe der Fördermittel ist darauf zu achten, dass Frauen von den Förderungen mindestens im gleichen Ausmaß profitieren wie Männer. Die gleiche Sichtbarkeit und Selbstrepräsentanz von Frauen und Männern ist in allen Aktivitäten, Publikationen und Veranstaltungen der Stiftung eine Selbstverständlichkeit.
  • Die Stiftung tritt für den Erhalt der Biodiversität und die Erlangung von Klimagerechtigkeit ein. Sie anerkennt Tiere als fühlende Mitgeschöpfe und bekennt sich zur Notwendigkeit des Schutzes von natürlichen Lebensräumen. Die Bewältigung der Klimakrise, der Einsatz gegen das Artensterben und die Forcierung einer ökologischen Lebensweise gehören zu ihren vordringlichsten Aufgaben.
  • Die Erzeugung und Verteilung von Lebensmitteln werden als ökologische und soziale Schlüsselprozesse betrachtet. Daher forciert die Stiftung das gesellschaftliche Bewusstsein zur Wichtigkeit kleinbäuerlicher Strukturen, der Weiterentwicklung hin zu einer klima-, umwelt- & tierfreundlichen Landwirtschaft und der Vermeidung von Verschwendung.
  • Die Arbeit der Stiftung zielt darauf ab die Selbstbestimmtheit von Menschen zu steigern. Dazu zählt auch der Zugang zu Bildung, Kunst und Kultur, die Möglichkeit der Entdeckung und Entfaltung von persönlichen Neigungen und Talenten sowie die Chance zum Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.
  • Die systematische Ungleichverteilung von Ressourcen wird als Antagonist und Gefährder des Gemeinwohls betrachtet. Ihre Überwindung gehört daher zu den primären Zielen der Stiftung. Die Umverteilung von oben nach unten soll im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit vorangetrieben werden.
  • Die Stiftung versteht sich als antifaschistisches Bollwerk. Dazu gehört auch die Unterstützung der Eindämmung rechtsextremer, antisemitischer, rassistischer und antidemokratischer Strömungen und die Förderung der Abwehr von gesellschaftlichen Gefahren durch diese.
  • Die Überwindung der ungleichen Verteilung von bezahlter wie unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen ist ein zentrales Ziel der Stiftung. Die fortschreitende Prekarisierung der Arbeitswelt soll zurückgedrängt und eine existenzsichernde, würdevolle und sinnstiftende Arbeit für alle Menschen ermöglicht werden.
  • Die enorme Konzentration von Kapital geht damit einher, dass Verfügungsmacht über Arbeits- und Lebenszeit von Beschäftigten, aber auch darüber, wie und was produziert wird, bei einigen wenigen liegt. Unternehmenshierarchien und kurzfristige Gewinninteressen stehen einer gemeinwohlorientierten, sozialökologischen Ökonomie entgegen. 
  • Die Stiftung erachtet kritische journalistische Arbeit als Säule der Demokratie. Ihre Förderung ist daher für sie von besonderer Wichtigkeit. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen von bislang im Journalismus unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen, die investigative journalistische Arbeit und die unabhängige journalistische Recherche sollen dabei gezielt gefördert werden.
  • Die Stiftung anerkennt ein grundlegendes Bedürfnis von Menschen nach umfassender Realisierung ihres Selbst. Dazu gehört für viele auch die Entfaltung der spirituellen Dimension ihres Menschseins, die etwa in der Zugehörigkeit zu Glaubensgemeinschaften gelebt wird. Menschen dabei zu unterstützen sich selbst zum Wohle aller voll zu entfalten, ist ein wichtiger Bestandteil des Gemeinwohls.

Die Stiftung ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet.

Die Stiftung verfolgt zu mindestens 75 % der Gesamttätigkeit gemäß § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Zwecke.

Das Vermögen der Stiftung ist ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden.

  1. Der Zweck der Stiftung soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden:
    • Unterstützung von in Not geratenen Menschen;
    • Herausgabe von Publikationen;
    • Förderung des gesellschaftlichen Dialogs;
    • Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (Diskussionsabende, Vorträge);
    • Durchführung von Kampagnen zur Bewusstseinsbildung;
    • Vergabe von Stipendien und Preisen, jedoch nur unter Einhaltung der Bestimmungen des § 40b BAO idgF; 
    • Förderung der zivilgesellschaftlichen Vernetzung und der Freiwilligenarbeit zu Gunsten der in Artikel III. Absatz 1. angeführten Zwecke; 
    • Aufzeigen von Missständen (wie zB Verletzung von Menschenrechten, Umweltzerstörung) und Setzen von Maßnahmen zur Beendigung derselben; 
    • Durchführung von Projekten zur Förderung von Ökologie & Nachhaltigkeit,idgF; 
    • Gründung von bzw. Beteiligung an Tochtergesellschaften im In- und Ausland und Kooperation mit anderen gemeinnützigen Rechtsträgern; die Stiftung hat dabei durch vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Maßnahmen die Einhaltung der §§ 40 ff BAO idgF (Unmittelbarkeitsgebot) sicherzustellen; und 
    • Zuwendung von ideellen und materiellen Mitteln an spendenbegünstigte Einrichtungen iSd § 4a Abs. 3 bis 6 oder § 4b EStG 1988 idgF zur unmittelbaren Förderung eines Stiftungszweckes; die Stiftung hat dabei die Einhaltung des § 40a BAO idgF sicherzustellen. 
  • Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke der Hilfe Dritter (Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 40 Abs. 1 BAO idgF) bedienen, jedoch muss deren Wirken wie das eigene Wirken der Stiftung anzusehen sein.
  • Der Zweck der Stiftung soll durch folgende materielle Mittel erreicht werden:
    • Erträge aus der Veranlagung des Stiftungsvermögens;
    • Erträge aus öffentlichen Veranstaltungen; 
    • Einnahmen aus Betrieben und Einrichtungen der Stiftung; insbesondere aus Sponsoring-Verträgen, Eintrittsgeldern;
    • Spenden, Schenkungen, Erbschaften, Zuwendungen zur Vermögensausstattung im Sinne von § 4b Abs. 1 EStG idgFund andere freigiebige Zuwendungen;
    • Subventionen; und
    • Zu- und Nachstiftungen.
  • Erträge aus erhaltenen Zuwendungen zur Vermögensausstattung im Sinne von § 4b Abs. 1 EStG idgF sind innerhalb von 3 Jahren nach dem jeweiligen Zuflussjahr zur Förderung der in der Rechtsgrundlage angeführten Zwecke zu verwenden. Als Verwendung gilt auch die Einstellung von höchstens 20% von Zuwendungen in eine Rücklage. Das zugewendete Vermögen selbst darf erst im 3. Jahr nach dem Zuflussjahr zur Förderung des begünstigten Zweckes (ganz oder teilweise) verwendet werden.
  • Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die in der Rechtsgrundlage angeführten Zwecke verwendet werden. Die Organe der Stiftung dürfen keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch der Stiftung zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Zuwendung von Vermögen an die Gründer oder ihnen oder der Stiftung nahestehende Personen oder ebensolche Einrichtungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht gemäß § 4a oder § 4b EStG idgF begünstigt sind.

Die Ziele, Zwecke & Grundsätze der Stiftung sind in der Gründungserklärung festgehalten. Die Organe der Stiftung COMÚN sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsbeirat sowie die Stiftungsrechnungsprüfer. Der ehrenamtliche Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung, verwaltet das Stiftungsvermögen, vertritt die Stiftung nach außen und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszwecks.

Die ehrenamtlichen Vorstände sind:

Veronika Bohrn Mena

Vorsitzende des Vorstands der Gemeinwohlstiftung COMÚN
Funktionsperiode 15. Dezember 2021 bis 14. Dezember 2026

Dr. Sebastian Bohrn Mena

Vorstand der Gemeinwohlstiftung COMÚN
Funktionsperiode 15. Dezember 2021 bis 14. Dezember 2025

Der Stiftungsbeirat berät den Stiftungsvorstand, macht Vorschläge zur Erreichung des Stiftungszwecks und zur strategischen Ausrichtung.
Folgende Personen wurden von den Gründern als Mitglieder des Beirats bestellt:

  • Magdalena Baran-Szoltys (Vorsitzende)
  • Josef Weidenholzer (stellvertretender Vorsitzender)
  • Dominik Nostiz
  • Markus Bürger
  • Eugen Freund
  • Susanne Sackl
  • Andrea Czak (ab 1.1.2023)
  • Johanna Fladl (ab 1.1.2023)
  • Lena Schilling (bis 31.12.2022)
  • Daniela Brodesser (bis 31.12.2022)

Die Stiftungsrechnungsprüfer prüfen den Jahresabschluss und die dem Stiftungszweck gemäße Verwendung der Mittel. Die von den Gründern für den Zeitraum 15. Dezember 2021 bis 14. Dezember 2024 bestellten Stiftungsrechnungsprüfer sind:
Mag. Dieter Welbich und Mag. Ernst Schmidt. 

Die Stiftung COMÚN ist Alleineigentümerin von drei Stiftungsgesellschaften. Ihre Aktivitäten finden ausschließlich entlang der Grundsätze der Stiftung statt. Betriebliche Gewinne dienen der Finanzierung der Stiftung. Dabei handelt es sich um die Common Affairs GmbH, zur ökologischen und sozialen Beratung und zur Durchführung von Veranstaltungen, um die COMÚN Media Betriebsgesellschaft m.b.H., zur Gestaltung von Medien & Öffentlichkeitsarbeit sowie um die COMÚN Gemeingut GmbH, zur Verwaltung des Immobilienbesitzes der Stiftung.

Die Stiftung COMÚN ist Mitglied im internationalen DachverbandEDGE Funders Alliance, dem über 100 Organisationen in 30 Ländern angehören. 

COMÚN ist Mitglied im europäischen Peer-to-Peer-Netzwerk ARIADNE von mehr als 600 Geldgeber*innen und Stiftungen, die den sozialen Wandel und die Menschenrechte unterstützen.

Wandelstiften ist ein Bündnis von mehr als einem Dutzend Stiftungen, die Beiträge zu einer sozial und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft leisten. Im Netzwerk Wandelstiften wollen wir uns gegenseitig in unserer Arbeit stärken und dem sozialen Wandel gemeinsam ein menschliches Gesicht geben.

Und COMÚN ist Mitglied bei SDG Watch Austria ist ein Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Organisationen, die sich gemeinsam für eine ambitionierte Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) in Österreich einsetzen.